Verfahrensdauer: 15 Monate sind genug

11.01.2017

Zwei Unternehmen haben Anfang 2006 beim Gericht der Europäischen Union Klagen auf Nichtigerklärung einer Kartellentscheidung erhoben. Das Gericht wies diese Klagen mit Urteilen von November 2011 ab. Der EuGH bestätigte im November 2013 die Urteile, wies jedoch darauf hin, dass die beiden Unternehmen Klagen auf Ersatz eventueller Schäden wegen der überlangen Dauer des Verfahrens vor dem Gericht erheben könnten.

Das taten diese nun und das(selbe) Gericht der Europäischen Union zeigte Größe und entschied, dass diese Verfahrensdauern zu lang waren. Mit Urteil T-577/14 vom 10.1.2017 sprach es den Unternehmen materiellen und immateriellen Schadenersatz zu. Das Recht auf eine Entscheidung einer Rechtssache innerhalb angemessener Frist, das in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert ist, wurde verletzt. Die Verfahrensdauer hat sich nämlich auf fast fünf Jahre und neun Monate belaufen und ließ sich durch keine Umstände rechtfertigen.

Bei komplexen Kartellsachen sei eine Dauer von 15 Monaten zwischen dem Abschluss des schriftlichen Verfahrens und dem Beginn des mündlichen Verfahrens grundsätzlich angemessen. In den Anlassfällen lagen jedoch rund drei Jahre und zehn Monate, somit 46 Monate, zwischen diesen Verfahrensabschnitten.

Eine parallele Bearbeitung im Zusammenhang stehender Rechtssachen kann zwar eine Verlängerung des Verfahrens um einen Monat pro zusätzliche Rechtssache rechtfertigen, im vorliegenden Fall ergaben sich daraus aber nur 11 zusätzliche Monate. Angemessen wären daher nur 26 Monate gewesen, nicht aber die tatsächlichen 46. 20 Monate lange war das Gericht sohin ungerechtfertigt untätig.

Den beiden Unternehmen ist durch die Untätigkeit sowohl materieller Schaden (durch eine Bankbürgschaft) als auch immaterieller Schaden entstanden. Das Gericht der Europäischen Union verurteilte die Europäische Union zu etwas mehr als EUR 50.000,– an Schadenersatz. Obwohl dies nur ein Bruchteil der eingeklagten 4 Millionen Euro waren, werden viele Gerichte und Behörden nun wohl die Rennreifen aufziehen.

 

 

 

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