Gesellschaftsrecht

Damit die, die miteinander wollen, auch miteinander können. Das Gesellschaftsrecht stellt die Regeln für Gesellschaften auf.


Das Gesellschaftsrecht regelt das Innen- und Außenverhältnis von Gesellschaften. Dabei kann von dem bzw. den Gesellschaftern aus verschiedenen strukturell unterschiedlichen Gesellschaftstypen, die jeweils vom Gesetz vorgegeben sind, gewählt werden. Zwischen den Gesellschaftstypen bestehen insbesondere in den Gründungsmodalitäten, der Organ- und Haftungsstruktur sowie im Anwendungsbereich und im Steuer- und Sozialversicherungsrecht wesentliche Unterschiede. Folgende Gesellschaftsformen stehen in Österreich zur Auswahl: Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Offene Gesellschaft (OG), Kommanditgesellschaft (KG), Aktiengesellschaft (AG), Stille Gesellschaft (stG) und Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft (Gen).