trend.LAW 2021 präsentiert Juliane Messner als „Start-Up-Flüsterer“

14.07.2021

Die Zeitschrift trend.LAW (Juli 2021) hat im Rahmen des Beitrags „Die Start-Up-Flüsterer“ die GEISTWERT Partnerin Juliane Messner vorgestellt.

Juliane  wurde im diesjährigen trend.Ranking unter die Top 3 der Top-Spezialisten für Start-Ups gewählt:

Nun heißt es in der Zeitschrift trend.LAW (Juli 2021) im Beitrag von Barbara Steininger:

„[…] Juliane Messner von der Kanzlei GEISTWERT betont eine weitere Rolle: die Übersetzung zwischen Investoren und Gründern. Sie berät unter anderem große heimische und internationale Unternehmen, die mehrmals im Jahr Firmen zu kaufen oder große IT-Projekte umsetzen: ‚Zu klären, wohin die Reise gehen soll, ist der Schlüssel. Es macht einen Riesenunterschied, ob das Start-up als profitables Unternehmen aufgebaut werden soll, ob von den Gründern rein ein Exit geplant wird oder das Start-up nur von Förderungen leben soll. Die Komplexität des geistigen Eigentums bedarf bei der Beratung einer besonderen Schnittstellenkompetenz.‘

Foto: Wolfgang Wolak/ trend

Internationale Perspektiven. Impulsgeber sind die USA auch in juristischen Belangen. GEISTWERT-Partnerin Messner: „Ab und zu schwappen auch Rechtsmaterien aus dem Silicon Valley herüber. Im Bereich der künstlichen Intelligenz gibt es schon völlig neue Auswirkungen, die man mitbedenken und mit Klauseln abdecken muss.“ Ein Beispiel: es ist Big-Tech-Investoren wichtig, dass bei der Verwendung von künstlicher Intelligenz Maßnahmen gesetzt werden, die sicherstellen, dass die Menschenrechte eingehalten werden und es nicht zu automatisierten Entscheidungen kommt, die Personen beeinträchtigen könnten. Und auch die mittlerweile rechtgängigen Mitarbeiterbeteiligungen nach US-Muster muss ihre Entsprechung finden. […]“

 

 

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