Unternehmensrecht

Als Unternehmer bräuchte man eine Art „Super-Hirn“: Was ein Kaufmann alles wissen muss, sagt das Unternehmensrecht.


Das Unternehmensrecht (früher Handelsrecht) bezeichnet jene gesetzlichen Sonderregeln, die für Unternehmer gelten. Es ist eng mit dem allgemeinen Zivilrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Immaterialgüterrecht (Marken-, Patent-, Muster- und Urheberrecht), dem Lauterkeitsrecht (UWG) und Kartellrecht verwoben. Auch Rechtsfragen im Zusammenhang mit neuen Medien, wie etwa e-commerce zählen dazu.