IT- und TK-Recht
IT-Recht ist die Kurzform für Informationstechnologierecht. Bedeutungsähnliche Begriffe sind Computerrecht, EDV-Recht, Informationsrecht, Multimediarecht und Softwarerecht.
Das IT-Recht ist eine Querschnittmaterie unterschiedlicher Rechtsbereiche, die bei Sachverhalten rund um die Informationstechnologie (IT) angesprochen werden. Oft werden gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht und Arbeitsrecht angesprochen; auch geläufig sind Überschneidungen mit dem Verwaltungsrecht und dem Gesellschafts-, Bank- und Kapitalmarktrecht und auch dem Computerstrafrecht.
Als Telekommunikationsrecht (auch: TK-Recht) wird das Rechtsgebiet bezeichnet, das sämtlichen Arten der elektronische Kommunikation einen rechtlichen Rahmen gibt. In Österreich ist es vor allem durch die Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes (Regulierung) und Nutzerrechte (insbesondere Kommunikationsgeheimnis) geprägt. Im Unterschied zum Medienrecht regelt das TK-Recht die Übertragung von Informationen über Kommunikationsnetze (in der Regel) ohne Betrachtung ihres Inhaltes.