Produktpiraterie

Alles wird gefälscht. Aber viele Fälschungen erwischen wir.


Die Bekämpfung von Produktpiraterie, also dem Vertrieb „gefälschter Waren“, durch die Zollbehörden ist das Produktpirateriegesetz und die EU-Produktpiraterie-VO gewidmet. Es sind dabei Zollmaßnahmen gegen Waren vorgesehen, die unter Verdacht stehen, Rechte des geistigen Eigentums zu verletzen. Solche Waren können auf Antrag oder von Amts wegen an der EU-Außengrenzen (zB Flughafen Wien) aufgehalten und unter bestimmten Voraussetzungen vernichtet werden.