Produktpiraterie

Alles wird gefälscht. Aber viele Fälschungen erwischen wir.

Die Bekämpfung von Produktpiraterie, also dem Vertrieb „gefälschter Waren“, durch die Zollbehörden ist das Produktpirateriegesetz und die EU-Produktpiraterie-VO gewidmet. Es sind dabei Zollmaßnahmen gegen Waren vorgesehen, die unter Verdacht stehen, Rechte des geistigen Eigentums zu verletzen. Solche Waren können auf Antrag oder von Amts wegen an der EU-Außengrenzen (zB Flughafen Wien) aufgehalten und unter bestimmten Voraussetzungen vernichtet werden.

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