Patente

Ein Patent schützt eine technische Erfindung, aber kein perpetuum mobile.


Das Patent ist ein staatlich erteiltes Schutzrecht für eine technische Erfindung, welches nach amtlicher Prüfung durch Registrierung beim Österreichischen Patentamt entsteht und jährlich durch (ansteigende) Gebührenzahlung grundsätzlich (siehe Verlängerungsmöglichkeit durch SPC) bis zu einer 20 jährigen Schutzfrist verlängert werden kann.

Damit eine Erfindung durch ein Patent geschützt werden kann, muss sie insbesondere (a) neu sein, (b) sich für den Fachmann nicht in nahe liegender Weise aus dem Stand der Technik ergeben und (c) gewerblich anwendbar sein.

Patente werden grundsätzlich national erteilt und unterliegen demgemäß den rechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Staates, in Österreich im Wesentlichen dem österreichischen Patentgesetz (PatG). Das sogenannte europäische Patent hat eigene Verfahrensregeln zur Patenterteilung, führt aber wiederum zu nationalen Patentrechten, allerdings kann der Inhaber auch einheitliche Wirkung des Europäischen Patents beantragen.

Das Patent gewährt seinem Inhaber ein Ausschließungsrecht, es erlaubt also, anderen Personen die Benutzung der Erfindung zu verbieten. Der Patentinhaber kann andere u.a. davon ausschließen, den Gegenstand der Erfindung betriebsmäßig herzustellen, in Verkehr zu bringen, feilzuhalten, zu gebrauchen oder zu den genannten Zwecken einzuführen oder zu besitzen.

Im Fall der Verletzung kann der Rechteinhaber insbesondere die Unterlassung der verletzenden Handlung, die Beseitigung von verletzenden Gegenständen oder Werkzeugen, angemessenes Entgelt oder bei Verschulden auch Schadenersatz, jeweils samt Rechnungslegung, auf Urteilsveröffentlichung und auf Auskunft über Herkunft und Vertriebsweg verlangen. Die Unterlassung, aber auch die Sicherung von Beweismitteln („zivilrechtliche Hausdurchsuchung“) oder der Zahlungsfähigkeit („Einfrieren von Werten“), kann mittels einstweiliger Verfügung durchgesetzt werden. Eine vorsätzliche Patentverletzung ist auch ein gerichtlicher Straftatbestand und sogar mit Gefängnisstrafe bedroht.