Erstes EV-Verfahren vor der Wiener Lokalkammer des Einheitspatentgerichts

13.09.2023

Vor vollen Rängen fand heute die erste mündliche Verhandlung über eine einstweilige Verfügung vor der Wiener Lokalkammer des einheitlichen Patentgerichts (EPG, Unified Patent Court) statt. Die Verfahrenssprache war Deutsch.

Der niederländisch, deutsch und österreichisch besetzte Senat handelte alle Themen umfassend, effizient sowie in sachlicher Atmosphäre ab, von der Dringlichkeit über die Interessenabwägung bis hin zum Eingriff in das Verfügungspatent sowie dessen Nichtigkeit. Dies gilt überdies  für die Frage, ob ein Opt-out nach Einbringung des EV-Antrages und die Rücknahme des Opt-outs wirksam waren.

Die Entscheidung wurde mündlich verkündet. Das Gericht bejahte seine Zuständigkeit und erblickte – auch nach Vorführung der verfahrensgegenständlichen Milchschaummaschinen – keinen Eingriff in das Verfügungspatent.

Über die weiteren Themen musste die Kammer daher in der Folge (vorerst) nicht absprechen.

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