UPC-Serie: Einheitspatent vs. „klassisches“ Europäisches Patent

02.11.2023

Das Einheitspatent (korrekt: Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung) basiert auf dem europäischen Patent, das vom EPA nach den Regeln des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) erteilt wird. Nachdem ein „klassisches“ europäisches Patent erteilt wurde, kann die einheitliche Wirkung nachträglich beantragt werden, wodurch das europäische Patent eine einheitliche Wirkung erhält, die einen einheitlichen Patentschutz in zunächst 17 EU-Mitgliedstaaten bietet. Das Einheitspatent ist ein unabhängiges Recht, das neben nationalen und europäischen Patentrechten besteht und in allen EPGÜ teilnehmenden Ländern gültig ist. Die einheitliche Wirkung wird auch durch die Einreichung einer einzigen Patentanmeldung beim EPA erwirkt. Folglich ist nicht wie bei einem europäischen Patent eine Validierung in jedem Land erforderlich. Wenn in Zukunft weitere Staaten das EPGÜ ratifizieren, führt dies jedoch nicht zu einer Ausweitung des territorialen Schutzumfangs dieses bestehenden Einheitspatents. Es wird also auch in Zukunft Einheitspatente mit unterschiedlichem territorialen Geltungsbereich geben.

Einheitliche Wirkung bedeutet, dass ein Einheitspatent nur für alle beteiligten Länder gleichzeitig übertragen, widerrufen oder geändert werden kann. Der Inhaber kann Schutz oder mit einheitlicher Wirkung in Bezug auf Schadensersatz oder sonstige Entschädigung, Rückruf, Vernichtung und Auskunftsansprüche erlangen.

Im Gegensatz dazu wird das „klassische“ europäische Patent vom Europäischen Patentamt (EPA) gemäß dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) erteilt und kann in 38 Ländern (Mitgliedstaaten der Europäischen Union und andere Länder, die das EPÜ ratifiziert haben, wie das Vereinigte Königreich oder die Schweiz) eingetragen werden. Das europäische Patent ist nicht für ganz Europa oder für die gesamte EU gültig. Es muss in jedem Land einzeln validiert werden.

Was ist das Neue am Einheitspatent im Vergleich zum europäischen Bündel, d. h. dem bereits bestehenden europäischen Patent? Das Einheitspatent bietet im Wesentlichen ein einziges Schutzrecht, einen einzigen Eigentumsstatus, eine einzige Gebühr, ein einziges Verfahren, ein einziges Gericht, ein einziges Widerrufs- und Verletzungsverfahren, wodurch der Aufwand und möglicherweise die Kosten für die Anmeldung eines gültigen Patents in ganz Europa gesenkt werden. Das Einheitspatent erspart die Verwaltung von Zertifikaten in mehreren EU-Ländern und die Notwendigkeit, in jedem dieser Länder eine separate Anmeldung und Gebühr einzureichen. Obwohl dies für Erfinder und große Unternehmen von Vorteil ist, könnte es für kleine Erfinder mit begrenzter geografischer Reichweite weniger geeignet sein.

Rechtsgebiete

Set your categories menu in Header builder -> Mobile -> Mobile menu element -> Show/Hide -> Choose menu