UPC-Serie: Aufbau des Einheitlichen Patentgerichts

27.10.2023

Das Einheitliche Patentgericht (EPG oder vom Englischen „Unified Patent Court“ kommend oft auch UPC) ist ein internationales Gericht, das am 1. Juni 2023 in vollem Umfang seinen Betrieb aufnahm und das derzeit in siebzehn EU-Mitgliedstaaten, die das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) ratifiziert haben, angesiedelt ist. Das EPG dient dem gesamten Rahmen von Patentstreitigkeiten auf europäischer Ebene, und seine Entscheidungen haben grundsätzlich Wirkung in allen teilnehmenden Ländern. Das Gericht besteht aus einem Gericht erster Instanz, einem Berufungsgericht und einer Geschäftsstelle. Darüber hinaus gibt es ein Zentrum für Patentmediation und -schiedsgerichtsbarkeit. Das Gericht setzt sich aus Richtern aus ganz Europa zusammen, die über große Erfahrung in Patentstreitigkeiten verfügen.

In erster Instanz besteht das Gericht aus einer Zentralkammer in Paris und in München sowie aus verschiedenen lokalen Kammern und einer regionalen Kammer, die über die Mitgliedsstaaten verteilt sind. Ab Juni 2024 wird auch eine Zentralkammer in Mailand tätig sein. Jede Lokal- oder Regionalkammer besteht aus drei rechtlich qualifizierten Richtern und gegebenenfalls einem technisch qualifizierten Richter; die Zentralkammer setzt sich aus zwei rechtlich qualifizierten Richtern und einem technisch qualifizierten Richter zusammen. Die Zuständigkeit des Gerichts erster Instanz ist in Artikel 32 des EPGÜ beschrieben.

Das Berufungsgericht hat seinen Sitz in Luxemburg und entscheidet über Berufungen gegen Entscheidungen des Gerichts erster Instanz und über Anträge auf Wiedererwägung von Endentscheidungen des Gerichts. Jeder Spruchkörper des Gerichts ist multinational besetzt und besteht aus drei juristisch und zwei technisch qualifizierten Richtern.

Das EPG kann in Fragen des EU-Rechts den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen.

 

Rechtsgebiete

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