Persönlichkeitsrechte

Ruhm und Ehre – Ihr guter Name hängt davon ab.

Persönlichkeitsrechte werden in Österreich durch zahlreiche gesetzliche Bestimmungen geschützt, zB der Namen in § 43 ABGB, das Recht auf Wahrung der Privatsphäre durch § 1328a ABGB, Ehrenschutz nach § 1330 ABGB und dem StGB bzw dem MedienG und hinsichtlich des Rechts am eigenen Bild durch § 78 UrhG, Urheberpersönlichkeitsrechte durch §§ 19 ff UrhG, Erfinderehre durch § 20 PatG und nicht zuletzt durch das Datenschutzrecht.

Beiträge

Publikationen

„FPÖ-Wirtshausbrief“, oder: Was darf Satire?

Worüber nicht Rechnung zu legen ist – Glosse zu OGH 4Ob33/21p

Virtual Reality: Ein rechtlicher Blick in die (nahe) Zukunft

Virtual Reality: From your Home to Everywhere

Industrie 4.0 – Rechte für Maschinen

Software in der Rechtsanwaltskanzlei: Haftung, Datenschutz und Standesrecht

Wireless LAN – Drahtlose Schnittstelle fuer Datenmissbrauch?

Datenschutz bei klinischen Arzneimittelprüfungen

‘Heuschrecke’ als konkludente Tatsachenbehauptung – Gesamteindruck der Äußerung

Internetsperren sind politische Sackgasse

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