Gebietsbeschränkungen für Rauchfangkehrer auf dem Prüfstand

Zwei Rauchfangkehrer streiten darüber, ob der Beklagte auch außerhalb jenes „Kehrgebietes“ tätig werden darf, auf das sich seine Gewerbeberechtigung bezieht.

Der Oberste Gerichtshof hat dem EuGH nun die Frage vorgelegt, ob diese Gebietsbeschränkung im Einklang mit dem Europarecht steht, weil Rauchfangkehrer auch Aufgaben der Feuerpolizei wahrnehmen (OGH am 20. 5. 2014, 4Ob31/14h – zum Entscheidungstext ).