Lebensmittelrecht

Damit Ihnen Ihr Wiener Schnitzel nicht im Magen liegt, müssen Sie sich darauf verlassen können, was darin ist. Kennzeichnung steht im Zentrum des Lebensmittelrechts.


Lebensmittelrecht ist eine Querschnittsmaterie überwiegend europäischer Dimension. Weiten Raum nimmt dabei das Kennzeichnungsrecht ein. Der Bogen spannt sich von der EG-Claims-Verordnung für gesundheitsbezogene Angaben über die Ettikettierungsrichtlinie zur Nährwertkennzeichnungsverordnung, ohne hier alle einschlägigen europäischen Normen zu nennen. Auch Angaben zur Herkunft von Lebensmitteln sind besonders in der EG-HerkunftsVO und EG-SpezialitätenVO geregelt, wobei freilich auch die Vorschriften des Lauterkeitsrechts (UWG) und Markenrechts zu beachten sind.

Der Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen zu Lebensmitteln findet in der EG-AnreicherungsVO seine spezifische europäische Vorschrift, wie in der Zusatzstoffrahmenrichtlinie.

Im österreichischen Recht finden sich die Grundsätze und Anforderungen an Lebensmittel im Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSV). Hier sind etwa die Bestimmungen zur Abgrenzung von Lebensmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln, dietätischen Lebensmitteln angeführt, die besondere Bedeutung für die Gestaltung und Bewerbung dieser Produkte haben. Hinzutreten noch speziell österreichische Produktverordnungen, wie zB die Schokoladeverordnung, Konfitürenverordnung, Mineral- und Quellwasserverordnung und viele mehr.