Domainrecht

„First come, first served“ gilt bei Domainanmeldung noch immer. Gleichzeitig gibt es immer mehr Domain-Endungen und Möglichkeiten, dass ein Begriff mehrfach in verschiedenen Domains auftaucht. Das Konfliktpotential zwischen den Domains selbst und mit Marken wird dadurch immer größer.

Domainrecht” als solches gibt es nicht, auch wenn sich der Begriff für die Querschnittsmaterie rund um Rechtsfragen zu Domains durchaus etabliert hat: Es werden sämtliche Rechtsvorschriften darunter verstanden, die im Zusammenhang mit der (insbesondere rechtswidrigen) Verwendung von Domains bzw. Kennzeichen und / oder Namen als Bestandteil dieser zur Anwendung kommen. Den Grundsätzen des Kennzeichenrechts folgend, ist bei Domainstreitigkeiten zunächst zu prüfen, ob ältere Rechte bestehen; dabei ist auch der Inhalt der Website maßgeblich.

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