Kosmetikrecht

Schönheit ist nicht alles. Damit Ihre Gesundheit nicht für die Schönheit leidet sagt das Kosmetikrecht, was nicht in Ihren Lippenstift darf.


Das Kosmetikrecht ist zwar Teil des Lebensmittelrechts, maßgeblich aber durch die EG-Verordnung über kosmetische Mittel geregelt.

Kosmetische Mittel sind Stoffe, die dazu bestimmt sind, äußerlich mit Haut, Haaren, Nägeln, usw. oder mit den Zähnen und Schleimhäuten der Mundhöhle in Berührung zu kommen, und zwar zu dem überwiegenden Zweck, diese zu reinigen, zu parfümieren, ihr Aussehen zu verändern, sie zu schützen, in gutem Zustand zu halten oder den Körpergeruch zu beeinflussen.

Die EG-KosmetikVO schränkt die Verwendung bestimmter Stoffe in kosmetischen Mitteln ein oder verbietet sie ganz. Kosmetische Mittel müssen, ebenso wie Lebensmittel mit bestimmten Angaben gekennzeichnet sein.