Covid-19 – Fristen im gewerblichen Rechtsschutz

03.04.2020

Der Entwurf zum 4. Covid-19 Gesetz wurde vorgestellt und soll noch am Wochenende beschlossen werden. Es sieht auch die Verlängerung von Fristen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes vor.  

So soll die Zeit vom 16. März 2020 bis 30. April 2020 wird in die Zeit, in der eine Erklärung abzugeben oder eine Handlung zu setzen ist, nicht eingerechnet werden, außer

1. Fristen, die aufgrund von EU-Recht normiert sind, 

2. Fristen betreffend Rechtsmittel an das Oberlandesgericht Wien und an den Obersten Gerichtshof, 

3. behördliche Fristen.

Schutzrechte, allen voran Patente und Schutzzertifikate werden nicht verlängert!

Weitere Maßnahmen dürfen im Verordnungswege festgelegt werden.

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