Seit 1.1.2020 müssen Unternehmern beim Unternehmensserviceportal und einem elektronischen Zustelldienst angemeldet sein. Seitdem können auch Klagen und andere gerichtliche Schriftstücke elektronisch zugestellt werden.
Haben Sie
- Administratoren für das Unternehmensserviceportal, die die Benutzungsberechtigungen verwalten,
- einen Postbevollmächtigten,
- eine E-Mail-Adresse, die jeden Arbeitstag geprüft wird,
- interne Prozesse, die sicherstellen, dass elektronisch zugestellte Dokumente abgerufen und fristgerecht bearbeitet werden,
- Prozesse, die gewährleisten, dass austretenden Mitarbeitern die Berechtigung entzogen wird?
Wenn nein, sollten Sie schnellstens aktiv werden.