Achtung Unternehmen: Klagen können auch elektronisch zugestellt werden!

Seit 1.1.2020 müssen Unternehmern beim Unternehmensserviceportal und einem elektronischen Zustelldienst angemeldet sein. Seitdem können auch Klagen und andere gerichtliche Schriftstücke elektronisch zugestellt werden.

Haben Sie

  • Administratoren für das Unternehmensserviceportal, die die Benutzungsberechtigungen verwalten,
  • einen Postbevollmächtigten,
  • eine E-Mail-Adresse, die jeden Arbeitstag geprüft wird,
  • interne Prozesse, die sicherstellen, dass elektronisch zugestellte Dokumente abgerufen und fristgerecht bearbeitet werden,
  • Prozesse, die gewährleisten, dass austretenden Mitarbeitern die Berechtigung entzogen wird?

Wenn nein, sollten Sie schnellstens aktiv werden.

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