BRONCHIPLANT = BRONCHIPRET?

Der OGH hat die Marken „BRONCHIPLANT“ und „BRONCHIPRET“ (für pharmazeutische und diätetische Erzeugnisse) als verwechslungsfähig ähnlich beurteilt. Er schloss zutreffend den beschreibenden Zeichenbestandteil „BRONCHI“ aus seiner Betrachtung aus, befand aber dennoch dass die Beurteilung von „PLANT“ als verwechslungsfähig ähnlich gegenüber „PRET“ als vertretbar (4Ob 191/14p).

Ob BRONCHI hier nicht doch eine Rolle gespielt hat?