ASFINAG setzt sich mit GEISTWERT gegen internationalen Graumarktanbieter für Digitale Vignetten durch – OLG Wien bestätigt Urteil und Urteilsveröffentlichung

Das Oberlandesgericht Wien hat das Urteil des Handelsgerichts Wien gegen die polnische Betreiberin zahlreicher Vignetten-Webshops sowie deren Vorstand vollumfänglich bestätigt. Die Entscheidung ist rechtskräftig und vollstreckbar. Die Beklagten dürfen digitale ASFINAG-Mautprodukte weder ohne transparente Ausweisung von Mauttarif und Aufschlägen vertreiben noch entgegen den ASFINAG-Weiterveräußerungsbeschränkungen anbieten. Besonders bemerkenswert ist die angeordnete Urteilsveröffentlichung nicht nur in der „Kronen Zeitung“ und im „Standard“, sondern auch auf insgesamt 17 von den Beklagten betriebenen Websites:

Das Gericht bestätigte insbesondere, dass die Beklagten digitale Mautprodukte entgegen den ASFINAG-Bedingungen und ohne ausreichende Preistransparenz anboten und sich die ASFINAG gegen den vertragswidrigen gewerblichen Weitervertrieb ihrer Produkte erfolgreich zur Wehr setzen konnte. Ebenso wurden die Ansprüche auf Urteilsveröffentlichung als berechtigt anerkannt.

Weiterführende Beiträge:

https://geistwert.at/die-urteilsveroeffentlichung/

https://geistwert.at/erstes-urteil-red-bull-marken-auch-fuer-events-in-der-eu-markenrechtlich-bekannt/

https://geistwert.at/publications/urteilsveroeffentlichungen-auf-facebook-myspace-youtube-co/

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