Die Urteilsveröffentlichung ist eine besondere Sanktion im österreichischen gewerblichen Rechtsschutz. Sie dient der Aufklärung der relevanten Öffentlichkeit über Unterlassungspflichten des Verletzers von zB Patenten, Urheberrechte, dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), Marken oder Designs. Die Kosten dafür muss der Verletzer tragen.