Sonstiger Kennzeichenschutz

Wussten Sie, dass auch Ihr Firmenname auf dem Geschäftsschild geschützt ist? Einfach so. Aber dieser Schutz ist meist nicht sehr weitreichend, es sei denn, Sie haben eine Webseite, über die Sie weltweit Produkte verkaufen. Dann kann es schon wieder ganz anders aussehen.

Neben dem Markenschutz können Kennzeichen insbesondere über den Schutz von Name (§ 43 ABGB), Etablismentbezeichnung oder Ausstattung als „nicht registrierte Marken“ (§ 9 UWG), als Firma (§ 37 UGB), Titel (§ 80 UrhG), Sortenbezeichnung (§ 14 SortenschutzG) oder als geografische Angabe oder Ursprungsbezeichnung (§ 68 MSchG) geschützt sein.

Beiträge

Publikationen

GASTEINER als geografische Herkunftsbezeichnung nicht markenfähig

Die ausforschende Natur des IP-Rechnungslegungsanspruches – Anm. zu OGH 4Ob97/22a

Virtual Reality: From your Home to Everywhere

Kennzeichenrecht für Start-Ups

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