Sonstiger Kennzeichenschutz
Wussten Sie, dass auch Ihr Firmenname auf dem Geschäftsschild geschützt ist? Einfach so. Aber dieser Schutz ist meist nicht sehr weitreichend, es sei denn, Sie haben eine Webseite, über die Sie weltweit Produkte verkaufen. Dann kann es schon wieder ganz anders aussehen.
Neben dem Markenschutz können Kennzeichen insbesondere über den Schutz von Name (§ 43 ABGB), Etablismentbezeichnung oder Ausstattung als „nicht registrierte Marken“ (§ 9 UWG), als Firma (§ 37 UGB), Titel (§ 80 UrhG), Sortenbezeichnung (§ 14 SortenschutzG) oder als geografische Angabe oder Ursprungsbezeichnung (§ 68 MSchG) geschützt sein.
Beiträge
Publikationen
GASTEINER als geografische Herkunftsbezeichnung nicht markenfähig
Die ausforschende Natur des IP-Rechnungslegungsanspruches – Anm. zu OGH 4Ob97/22a
Virtual Reality: From your Home to Everywhere
Kennzeichenrecht für Start-Ups