Rundfunk und Medien
Zwischen aktueller Berichterstattung in den Medien („Pressefreiheit“) und den Persönlichkeitsrechten des Betroffenen besteht ein logisches Spannungsverhältnis. Das Mediengesetz soll den Betroffenen schützen: Durch eine Gegendarstellung kann der Betroffene unrichtige Tatsachen im selben Medium richtigstellen lassen. Weiters gewährt das Mediengesetz einen besonderen Schutz der Ehre, der Privatsphäre (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs, Schutz vor Bekanntgabe der Identität als Opfer oder Verdächtiger einer strafbaren Handlung) sowie der Unschuldsvermutung, dessen Nichtbeachtung zu Entschädigungszahlungen durch den Medieninhaber in strafgerichtlichen Medienverfahren führen kann. Außerdem normiert das MedienG „Formvorschriften“, wie Impressum und Offenlegung und die Kennzeichnung von entgeltlichen Einschaltungen.
Beiträge
Publikationen
Virtual Reality: From your Home to Everywhere
Allgemeine Cloud-Computing-Bedingungen
Internet-Adressverwaltung in Oesterreich, oder: NIC.AT und die normative Kraft des Faktischen
Internet Governance, oder: Die (Nicht-)Legitimation zur Domain-Verwaltung
Wireless LAN – Drahtlose Schnittstelle fuer Datenmissbrauch?
Lizenzierbarkeit von Fernsehformaten
‘Heuschrecke’ als konkludente Tatsachenbehauptung – Gesamteindruck der Äußerung