Rundfunk und Medien

Meinungsfreiheit und Pressefreiheit sind hohe Güter. Doch was, wenn ein Bericht die Wahrheit nicht trifft?


Zwischen aktueller Berichterstattung in den Medien („Pressefreiheit“) und den Persönlichkeitsrechten des Betroffenen besteht ein logisches Spannungsverhältnis. Das Mediengesetz soll den Betroffenen schützen: Durch eine Gegendarstellung kann der Betroffene unrichtige Tatsachen im selben Medium richtigstellen lassen. Weiters gewährt das Mediengesetz einen besonderen Schutz der Ehre, der Privatsphäre (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs, Schutz vor Bekanntgabe der Identität als Opfer oder Verdächtiger einer strafbaren Handlung) sowie der Unschuldsvermutung, dessen Nichtbeachtung zu Entschädigungszahlungen durch den Medieninhaber in strafgerichtlichen Medienverfahren führen kann. Außerdem normiert das MedienG „Formvorschriften“, wie Impressum und Offenlegung und die Kennzeichnung von entgeltlichen Einschaltungen.