Österreich bekommt doch lokale Kammer des einheitlichen Patentgerichts der EU

Mit der lokalen Kammer können Patentstreitigkeiten in Österreich geführt werden. Damit sind bessere Voraussetzungen für österreichische Unternehmen zum europäischen Gemeinschaftspatent geschaffen. Wir erwarten nämlich, dass nicht nur europäische, sondern auch asiatische und amerikanische Anmelder das europäische Einheitspatent verstärkt nutzen werden, um in Europa gegen europäische Unternehmen vorzugehen, wenn sie nicht mehr wie bisher in jedem Land separat klagen müssen. Ein Gerichtsstandort im eigenen Land ist deshalb von enormer Bedeutung für die österreichischen Unternehmen.

Eingerichtet wird die lokale Kammer des Einheitlichen Patentgerichts im österreichischen Patentamt.

Das EU-Patent wird durch ein europaweit einheitliches Rechtsschutzsystem mit einem Einheitlichen Patentgericht ergänzt. Damit wird eine einheitliche Rechtsprechung in Patentangelegenheiten sichergestellt. Das Einheitliche Patentgericht wird für Verfahren in Bezug auf bestehende europäische Patente und für das künftige europäische Patent mit einheitlicher Wirkung zuständig sein, d.h. unter anderem für Patentnichtigkeitsverfahren und für Patentverletzungsklagen. Die Erstinstanz wird aus einer Zentralkammer (mit Hauptsitz in Paris und Nebensitzen in London und München) und mehreren lokalen und regionalen Kammern in den Mitgliedstaaten bestehen.

Die europäischen Rechtsakte für das einheitliche EU-Patent treten dann in Kraft, sobald sie von 13 EU-Staaten ratifiziert wurden. Bis jetzt haben sieben EU-Staaten ratifiziert. Wahrscheinlich wird im Laufe des Jahres 2015 die erforderliche Zahl von Ratifizierungen erreicht.

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