Domain Grabbing zum Verfassungsreferendum in Italien

Am 4. Dezember – und damit zeitgleich mit der Wiederholung der österreichischen Bundespräsidenten-Stichwahl – stimmen die Italiener im In- und Ausland über eine Verfassungsänderung ab. Den Befürwortern um Ministerpräsident Matteo Renzi ist dabei ein Missgeschick passiert. Beim Druck eines Flyers hat sich bei der Internet-Adresse zur Information-Website www.bastaunsi.it ein Tippfehler eingeschlichen. Das „n“ wurde ausgelassen, sodass die Domain fälschlicherweise als www.bastausi.it registriert wurde.

Die Gegner des Referendums – so der Spiegel online  – haben diesen Fehler offenbar erkannt und sich die Domain www.bastausi.it sogleich registriert und werben dort nun für ein „No“.

Dies scheint also ein klarer Fall von Domain Grabbing zu sein, auch wenn die Befürworter der Verfassungsreform wohl keine „BASTAUNSI“-Marke registriert haben. Doch es ist offensichtlich, dass die Gegner der Verfassungsreform den Tippfehler zur Behinderung der Position der Befürworter ausnützen, sodass man über eine einstweilige Verfügung auf Grundlage des UWG oder vielmehr dem Codice Civile durchaus nachdenken könnte.