Divani&Divani = Divini&Divani

Der italienische Suprema Corte di Cassazione gab am 2. Februar in seinem Urteil Nr. 1861 der Marken- und UWG-Verletzungsklage von Natuzzi, das ist die Inhaberin der Sofanhandelskette Divani & Divani (= die Klagsmarke) gegen den Sofahändler Divini & Divani statt. Das überrascht nicht, könnte man meinen – allerdings bedeutet „divani“ auf italienisch ausgerechnet „Sofa“.

In erster Instanz bekam Divani & Divani nur zum Vorwurf der Markenverletzung Recht, nicht aber zur unlauteren Ausnützung des guten Rufs. Das Gericht zweiter Instanz befand sogar, dass die beiden Zeichen Divani & Divani und Divini & Divani nicht verwechslungsfähig sein, denn das Zeichen Divani & Divani sei nur schwach.

Der Corte di Cassazione erkannte nun, dass die Marke Divani & Divani sehr wohl originell ist. Das ergibt sich aus der Wiederholung des Wortes Divani und der Verbindung durch “&“ (gelesen „e“). Der Corte di Cassazione kritisierte auch, dass das Berufungsgericht nicht genügend berücksichtigt hatte, ob das klägerische Zeichen sehr weite Bekanntheit erlangt habe. Tatsächlich bewirbt Natuzzi die Marke Divani & Divani nämlich seit 18 Jahren sehr intensiv in den diversen Medien.

Im Ergebnis bestätigt der Corte di Cassazione, dass auch eine originelle Verknüpfung von zwei für sich gesehen beschreibenden Worten unterscheidungskräftig sein kann.