Neue Standard-Vertrags-Klauseln (SCC) der EU Kommission für den Internationalen Datentransfer sind da!

08.06.2021

Die am 4. Juni 2021 veröffentlichten neuen Standardvertragsklauseln (Standard Contractual Clauses – SCC) sollen die vom EuGH in Schrems II „klargestellten“ Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) an den Internationalen Datentransfer erfüllen:

Wesentliche Neuerungen der neuen Standardvertragsklauseln/ SCC:
• Aktualisierung im Versuch des Einklangs mit der DSGVO (General Data Protection Regulation – GDPR) und EuGH Schrems II;
• Der Versuch einen einzigen Einstiegspunkt zu schaffen, der eine breite Palette von Transferszenarien abdeckt;
• Mehr Flexibilität für komplexe Verarbeitungsketten, durch einen „modularen Ansatz“ und durch die Möglichkeit den Klauseln beizutreten;
• Versuch einer „Toolbox“ zur Einhaltung des Schrems II-Urteils, nämlich Beispiele für mögliche „Zusatzmaßnahmen“, wie z.B. Verschlüsselung, die Unternehmen bei Bedarf ergreifen können.

Für Verantwortliche und Auftragsverarbeiter, die derzeit die bisherigen Standardvertragsklauseln verwenden ist eine Übergangsfrist von 18 Monaten vorgesehen.

Links zu den Texten:

Standard contractual clauses for controllers and processors in the EU/EEA [Link] 
Standard contractual clauses for international transfers [Link]

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