„Nachfolger für Privacy Shield“ – EU und USA einigen sich im Grundsatz auf neues Datenschutz-Abkommen?!

25.03.2022

Heute haben EU- Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und US-Präsident Joe Biden ein „neues System“ (!) für den Datenaustausch zwischen der EU und den USA angekündigt [Link zu DerStandard]:

Die Einigung auf politischer Ebene, die auf einer gemeinsamen Pressekonferenz in Brüssel bekannt gegeben wurde, soll den Weg für einen Nachfolger des vom EuGH gekippten Privacy-Shield-Abkommens für den Internationalen Datentransfer mit der USA ebnen. Die Pressekonferenz fand in einem politischen Klima der transatlantischen Einigkeit statt, bei denen die Staats- und Regierungschefs der EU, der NATO und der G7 zusammenkamen, um eine gemeinsame Reaktion auf die Situation in der Ukraine zu beschließen.

Wie das Kernproblem – nämlich die US-Überwachungsgesetze, die es den Geheimdiensten erlauben, auf personenbezogene Daten zuzugreifen, ohne dass diese überprüft werden und ohne dass es eine Möglichkeit gibt, sie zu ändern – gelöst werden soll, bleibt aber offen. Siehe dazu den Teilbescheid der Datenschutzbehörde zu Google Analytics [Link zu noyb]. Die politische Leerformel dazu von Kommissionspräsidentin von der Leyen: Es ist uns gelungen, ein Gleichgewicht zwischen Sicherheit und dem Recht auf Privatsphäre und Datenschutz herzustellen.“ Die Ankündigung führt dazu, dass der politische und auch zeitliche Druck für einen Lösungsversuch gestiegen ist. Aber es darf bezweifelt werden, dass der „Clash of Cultures“ zwischen US-Überwachung und EU-Datenschutz wirklich EuGH-fest gelöst werden wird.

GEISTWERT’s Partner Juliane Messner und Max Mosing haben den Teilbescheid der Datenschutzbehörde zu Google Analytics [Link zu noyb] für ZD – Zeitschrift für Datenschutz (Verlag C.H. Beck) besprochen (ZD 2022, Heft 4) [Link].

Offensichtlich sind Exekutiventscheidung der Europäischen Kommission und des US-Präsidenten geplant. Ein tatsächlicher „Angemessenheitsbeschluss“ würde jedenfalls Monate dauern. Bis zu einem rechtlich verbindlichen Beschluss können sich die EWR-Unternehmen nicht auf eine reine Ankündigung berufen, um den Internationalen Datenverkehr zu rechtfertigen. Und alles wird wohl – insbesondere vor dem EuGH – angefochten werden.

Insgesamt wird diese politische Ankündigung wohl zu noch mehr Rechtsunsicherheit bei den EWR-Unternehmen zu führen.

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