Health-Claims: „Lernstark“ zulässig

Das sprach der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) gestern in seinem noch unveröffentlichten Urteil I ZR 222/13 aus.

Auch der Zusatz „Mit Eisen […] zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit“ sei zur Charakterisierung des Mehrfruchtsaftes „Rotbäckchen“ zulässig.

Beide Claims seien von der durch die Health Claims-VO Nr. 1924/2006 zugelassenen Angabe „Eisen trägt zur normalen kognitiven Entwicklung von Kindern bei“ gedeckt.