Der „Kornspitz“ ist (k)eine Marke mehr

14.09.2015

Nach einem jahrelangem Rechtsstreit samt einem EuGH-Vorabentscheidungsverfahren (C-409/12) ist es nun fix: Der „Kornspitz“ ist (k)eine Marke mehr!

Klingt komisch – ist aber so: Gegenstand des Verfahrens war die Frage, ob sich die Markenbezeichnung „Kornspitz“ in Österreich zu einem generischen Freizeichen entwickelt hat, weil sie eine Backware bezeichnet, die bei den österreichischen Konsumenten sehr beliebt ist.

Der Oberste Gerichtshof hat nunmehr die Rechtsansicht des Oberlandesgerichtes Wien gebilligt, der zufolge „Kornspitz“ im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern zur gebräuchlichen Bezeichnung für das in Rede stehende Gebäck geworden ist (OGH, 4 Ob 63/15s). Die Marke ist deshalb zu löschen, soweit sie für „Backwaren, feine Backwaren, auch zum Aufbacken vorbereitet“ registriert wurde. Diese Waren sind nämlich an Endverbraucher gerichtete Endprodukte, und die Markeninhaberin hat die Entwicklung von „Kornspitz“ zu einem generischen Freizeichen in diesem Umfang hinzunehmen, zumal sie die Markeneigenschaft von „Kornspitz“ gegenüber diesem Abnehmerkreis nicht ausreichend kommuniziert hatte.

Die „Kornspitz“-Marke darf aber für all diejenigen Roh- und Zwischenprodukte aufrecht bleiben, die sich (vornehmlich) an Wiederverkäufer – sprich: Bäckerein – richten. Für „Mehle und Getreidepräparate, Backmittel, Teiglinge, auch tiefgefroren, für die Herstellung von feinen Backwaren“ genießt „Kornspitz“ daher weiter markenrechtlichen Schutz.

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