zuckersüß, zuckergut, zuckerschlecht

Gesundheitsbezogene Angaben sind verboten, sofern sie nicht der Health Claims Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 entsprechen.

  • Glucose wird im Rahmen des normalen Energiestoffwechsels verstoffwechselt“
  • „Glucose unterstützt die normale körperliche Betätigung“,
  • „Glucose trägt zu einem normalen Energiegewinnungsstoffwechsel bei“,
  • „Glucose trägt zu einem normalen Energiegewinnungsstoffwechsel bei körperlicher Betätigung bei“ und
  • Glucose trägt zu einer normalen Muskelfunktion bei“

Diese Angaben wollte sich Dextro Energy für die gleichnamigen Traubenzuckertäfelchen bewilligen lassen.

Die Kommission lehnte ab. Sie befand, dass diese Angaben ein widersprüchliches und verwirrendes Signal an die Verbraucher senden würden, da sonst eine Verringerung des Zuckerkonsums empfohlen würde.

Der EuGH bestätigte die Ablehnung im Urteil C-296/16P: Da der Durchschnittsverbraucher nach den allgemein anerkannten Ernährungs- und Gesundheitsgrundsätzen seinen Zuckerverzehr verringern soll, war die Feststellung der Kommission nicht fehlerhaft, dass die in Rede stehenden gesundheitsbezogenen Angaben, die nur die positiven Effekte für den Energiegewinnungsstoffwechsel herausstellen, ohne die mit dem Verzehr von mehr Zucker verbundenen Gefahren zu erwähnen, mehrdeutig und irreführend sind und daher nicht zugelassen werden können.