Neuer Verhaltenscodex der PHARMIG ab 1.7.2020

Im Wesentlichen redaktionell überarbeitet präsentiert sich die neueste Fassung des von der PHARMIG, dem Verband der pharmazeutischen Industrie Österreichs, herausgegebenen Verhaltenscodex (VHC). Der VHC legt verbindliche Regeln für Informationen und alle Marketingaktivitäten fest, insbesondere hinsichtlich der Zusammenarbeit zwischen Pharmaunternehmen und Ärzten, Institutionen und Patientenorganisationen.

Wie bisher reflektiert der VHC vor allem die Verpflichtungen, die aus Gesetzen wie dem AMG, UWG und dem Markenrecht samt zugehöriger Rechtsprechung folgen.

Als weiteres Beispiel zum allgemeinen Irreführungsverbot kommt nun im VHC ausdrücklich das Verbot, in der Arzneimittelwerbung Angaben über Wirkungen zu machen, die nach dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis nicht hinreichend belegt sind.

Neu ist das ausdrückliche Verbot der Teilnahme von Begleitpersonen an Veranstaltungen für Fachkreise. Ausdrücklich auch verboten ist, klinische Studien für Zwecke durchzuführen, die nicht der Sammlung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und die wissenschaftliche Bestätigung von gegebenem Wissen dienen.

Letztlich gibt der VHC dem Praktiker – und dem neu eingeführten „Ansprechpartner für Fragen im Zusammenhang mit dem Verhaltenscodex“ – einen Leitfaden zum korrekten Handeln im Arzneimittelvertrieb in die Hand, der die Judikatur zum UWG im Großen prägnant widerspiegelt, ohne mit all deren Verästelungen den Blick auf das „große Ganze“ zu verstellen.

Die neue – durch Begriffsdefinitionen – geprägte Gestalt des VHC enthält auch das eine oder andere Bonmot, etwa wenn jedes Gehalt als materieller Vorteil, der dem persönlichen Vorteil des Empfängers dient, zu einem „ungebührlichen Vorteil“ wird.