Munich International Patent Law Conference 2015

Munich Int´l Patent Law Conference
20.06.2015

GEISTWERT hat dieses Jahr an der „Munich International Patent Law Conference“ teilgenommen.

Christop Ann (von der Technischen Uni München) und Johannes Heselberger (Bardehle Pagenberg) haben einen erlauchten Kreis von Richtern durch „Case Studies“ geführt, um das Thema „Kosten von Patentverletzungsverfahren zu beleuchten.

Matthias Zigann (Vorsitzender Richter beim Landgericht München I), Sir Christopher Floyd (Lord Justice of Appeal, Court of Appeal of England and Wales), James L. Robart (Federal Judge, US District Court for the Western District of Washington, Seattle), Klaus Grabinski (Richer beim Bundesgerichtshof) und andere haben die Problematik rund um die Gerichts- und Anwaltskosten und den Kostenersatz in den unterschiedlichen Ländern und vor dem Unified Patent Court diskutiert.

Wie kann man verhindern, dass Patenttrolle eine Branche überrollen? Hat ein „David“ gegen einen „Goliath“ in Patentverletzungsverfahren eine Chance? Kann es aus der Sicht des Kostenersatzes überhaupt Gewinner in einem Patentverletzungsverfahren geben? Diese und ähnliche Fragen fallen in den verschiedenen Staaten ganz unterschiedlich aus.

In allen diskutierten Szenarien kann man die österreichische Patentgerichtsbarkeit als günstig, effektiv und hoch-kompetent hervorheben. Beispielsweise ist der Einwand der Nichtigkeit in Deutschland mit einem sehr hohen Streitwert bemessen, der das 1,25-fache des Verletzungsstreites ausmacht. Der Nichtigkeitsstreit ist somit idR in Deutschland auch vergleichsweise teuer.  In Österreich ist der Antragsteller bei der Streitbemessung im Nichtigkeitsverfahren grundsätzlich frei und im Zweifel kommt der „Regelstreitwert“ von EUR 43.200,– zur Anwendung. Auch das Verfahren selbst ist im Vergleich zum Verletzungsstreit straff (wenn es auch – zugegeben – aufgrund der Arbeitsbelastung des Patentamtes teilweise lange dauert).

Ein wichtiges Asset für Standort Österreich im Verletzungsstreit ist sicherlich das zuständige Gericht: das HG Wien, im dem drei spezialisierte Senate mit je einem technischen Laienrichter die Patentsachen ausschließlich verhandeln.

Im nächsten Jahr wird sich die Konferenz dem Thema „International Reach of Patents“ widmen: Wie weit geht das Patentschutz in einem Land, wenn zB ein patentiertes Verfahren grenzüberschreitend verwendet wird.

Mehr Infos finden Sie auf der Webseite: www.munichinternationalpatentlawconference.de

Set your categories menu in Header builder -> Mobile -> Mobile menu element -> Show/Hide -> Choose menu