Künstliche Intelligenz in Österreich: Zwischen Liebe und Hass
Ein internationales KI-Zentrum soll nach Wien geholt werden und zugleich werden Verbote für Smart Glasses geprüft. Nur die Behörden, die den europäischen AI Act im Inland vollziehen sollen, sind noch immer nicht vollständig benannt.
Österreich möchte bei der globalen KI-Governance mitreden. Ein internationales KI-Kooperationszentrum unter dem Dach der UNO soll nach Wien kommen. Die Bundesregierung will damit einen Ort schaffen, an dem Potenziale und Risiken leistungsfähiger KI-Modelle international behandelt werden. Noch ist das eine österreichische Initiative, keine beschlossene Ansiedlung.
Gleichzeitig sucht die Politik bereits nach neuen nationalen Regeln: Für Smart Glasses hat Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll ein Dreistufenmodell vorgestellt: keine Nutzung in besonders sensiblen Bereichen, Einschränkungen in geschützten Räumen und eine Erkennbarkeitspflicht für Aufnahmen im öffentlichen Raum. Offensichtlich versteht die Politik die sog „Haushaltsausnahme“ in der Datenschutz-Grundverordnung („ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten“) zu weit, weil das Modell gilt schon jetzt nach der DSGVO: Der EuGH hat schon in Ryneš, C-212/13, entschieden, dass eine private Überwachungskamera, die auch öffentlichen Raum erfasst, nicht mehr unter die Haushaltsausnahme fällt.
KI-Brillen, die ihre „nicht rein private Umgebung“ wahrnehmen, aufzeichnen oder analysieren, fallen daher voll unter die DSGVO und müssen daher alle „10 datenschutzrechtlichen Gebote“ einhalten, also insbesondere Rechtsgrundlage und Informationspflicht.
Der österreichische Widerspruch im Umfang mit KI geht aber noch weiter:
Weltpolitik in Wien, Vollzug ungeklärt
Der AI Act ist längst in Kraft. Seit 2. August 2026 gelten im Wesentlichen auch seine Transparenzpflichten für bestimmte KI-Interaktionen und synthetische oder manipulierte Inhalte. Trotzdem muss die österreichische Datenschutzbehörde in ihrem Newsletter 1/2026 feststellen: Österreich ist bei der Durchführung der KI-Verordnung „säumig“. Die zu benennenden Marktüberwachungsbehörden stehen noch nicht fest.
Die DSB selbst wurde bereits als Grundrechtsbehörde nach Art. 77 AI Act notifiziert. Für bestimmte Hochrisiko-KI-Systeme muss sie zudem als sektorale Marktüberwachungsbehörde benannt werden.
Es fehlt aber weiterhin die vollständige nationale Marktüberwachungsarchitektur für den AI Act.
Servicestelle ist nicht Aufsicht
Österreich verfügt bereits über die KI-Servicestelle der RTR. Ihre gesetzliche Aufgabe ist es, als Ansprechpartner und Informationshub zu dienen und bei der Umsetzung des AI Act zu unterstützen. Dazu bietet sie Informationen, Übersichten und einen eigenen AI-Act-Chatbot an: https://chat.ki.rtr.at/de/
Das ist sinnvoll. Beratung ist aber nicht dasselbe wie Marktüberwachung. Dass die Verzögerung bekannt ist, zeigt auch das Parlament: Der Antrag „KI-Behörde endlich benennen“ wurde am 15. Oktober 2025 eingebracht. Der zuständige Ausschuss vertagte ihn im November 2025 und erneut am 3. Juni 2026.
Keine Behörde heißt nicht: kein Recht
Für Unternehmen wäre es dennoch gefährlich, auf die österreichische Behördenorganisation zu warten. Der AI Act gilt unabhängig davon. Auch die DSGVO bleibt parallel anwendbar, sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden. Die Datenschutzbehörde stellt ausdrücklich klar, dass die KI-Verordnung die DSGVO nicht verdrängt.
Seit 2. August 2026 sind insbesondere die Transparenzpflichten des Art. 50 praktisch relevant. Sie betreffen unter anderem bestimmte Chatbots, synthetische Inhalte, Deepfakes, Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung. Die jeweils anwendbare Pflicht hängt vom System, vom Inhalt und von der Rolle des Unternehmens ab.
Die richtige unternehmerische Reaktion lautet daher nicht: Wir warten, bis Österreich seine KI-Behörde benannt hat. Sondern: Welche KI-Systeme setzen wir ein, in welcher Rolle, mit welchen Daten und für welche Entscheidungen?