Dr. Wolfgang Feiel, Rechtsabteilungsleiter RTR GmbH (Link), hat im Rahmen des Seminars von it-law.at (Link) in den Räumen von GEISTWERT über die ersten Erfahrungen und spannenden Erlebnisse mit dem neuen Telekommunikationsgesetz 2021 (TKG 2021) im ersten Jahr berichtet – derzeitige Bilanz der Regulierungsbehörde:
- OTT (level-playing-field) gemäß TKG großteils hergestellt
- § 133 Abs 3 TKG 2021: AGB-Anzeigepflicht ab 350.000 Endnutzern in Ö
- Facebook, Viber, Skype, …
- Herausforderung: DSGVO-Konformität (keine RTR-Zuständigkeit)
- Beobachtung: Verbandsklagen eher UWG; nach KSchG zuletzt selten
- § 133 Abs 3 TKG 2021: AGB-Anzeigepflicht ab 350.000 Endnutzern in Ö
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- E-Mail-Dienste, Videokonferenz-Dienste noch offen
- Vollharmonisierung Verbraucherschutz funktioniert
- TKG 2021 hat noch nicht alle Joker ausgespielt
- Keine Anträge für Kooperationen über aktive Netzkomponenten (§ 85)
- Keine Frequenzvergabe; Begründungsaufwand für wettbewerbsorientiertes versus vergleichendes Auswahlverfahren (§ 15)
- Derzeit lässt die Vollziehung des TKG 2021 keine unüberwindbaren Hürden erkennen