it-law.at @ GEISTWERT: 1 Jahr TKG – erste Erfahrungen und Erlebnisse

Dr. Wolfgang Feiel, Rechtsabteilungsleiter RTR GmbH (Link), hat im Rahmen des Seminars von it-law.at (Link) in den Räumen von GEISTWERT über die ersten Erfahrungen und spannenden Erlebnisse mit dem neuen Telekommunikationsgesetz 2021 (TKG 2021) im ersten Jahr berichtet – derzeitige Bilanz der Regulierungsbehörde:

  • OTT (level-playing-field) gemäß TKG großteils hergestellt
    • § 133 Abs 3 TKG 2021: AGB-Anzeigepflicht ab 350.000 Endnutzern in Ö
      • Facebook, Viber, Skype, …
      • Herausforderung: DSGVO-Konformität (keine RTR-Zuständigkeit)
      • Beobachtung: Verbandsklagen eher UWG; nach KSchG zuletzt selten
    • E-Mail-Dienste, Videokonferenz-Dienste noch offen
  • Vollharmonisierung Verbraucherschutz funktioniert
  • TKG 2021 hat noch nicht alle Joker ausgespielt
    • Keine Anträge für Kooperationen über aktive Netzkomponenten (§ 85)
    • Keine Frequenzvergabe; Begründungsaufwand für wettbewerbsorientiertes versus vergleichendes Auswahlverfahren (§ 15)
  • Derzeit lässt die Vollziehung des TKG 2021 keine unüberwindbaren Hürden erkennen