Gründe für deutsche Verfassungsbeschwerde gegen Einheitspatentgericht werden bekannt

Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat nun die Gründe bekannt gegeben, die es veranlasst haben, den Ratifizierungsprozess der Gesetze zum europäischen Einheitspatent bzw. der Einheitspatentsgerichtsbarkeit zu stoppen:

  • Deutschland gäbe mit dem Einheitspatentgerichtsvertrag mehr Hoheitsrechte ab, als es demokratisch vereinbar wäre. Der Bundestag habe die Ratifizierungsgesetze mit einfacher Mehrheit statt mit der nötigen qualifizierten Mehrheit beschlossen.
  • Es gäbe demokratische und rechtsstaatliche Defizite hinsichtlich der Rechtsetzungsbefugnisse der UPC-Organe
  • Es fehle an Unabhängigkeit und demokratischer Legitimation der UPC-Richter
  • Der Grundsatz der Europarechtsfreundlichkeit werde verletzt.

Insbesondere der letzte Punkt kann durchaus Anlass für eine Vorlage der Frage vor den EuGH geben. Dies würde einen Start des UPC vor dem Ende der Brexit-Verhandlungen unwahrscheinlich machen. Der UPC kann aber nur mit Großbritannien als EU-Mitgliedsstaat starten. Dies stellt den Start des Einheitspatentsystems weiter in Frage.

Noch gibt es keinen Termin für eine mündliche Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht.