GEISTWERT erfolgreich beim Gericht der Europäischen Union mit Argument der „Neutralisierung“

09.03.2015

Am 6.3.2015 gab das EuG der Klage gegen das Harmonisierungsamt (www.ohim.eu) in der Sache T-257/14 (Link) Folge. Das Gericht schloss sich der Argumentation von GEISTWERT an, dass selbst bei Waren- und / oder Dienstleistungsidentität beim Vergleich von BLACK JACK TM vs BLACK TRACK zu prüfen ist, ob die begrifflichen Unterschiede zwischen den Zeichen deren klanglichen und bildlichen Ähnlichkeiten neutralisieren. Bei der Prüfung ist zu berücksichtigen, dass die Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts bereits erkannt hatte, dass BLACK JACK TM von der Gesamtheit der maßgeblichen Verkehrskreise als Kartenspiel verstanden wird. Über die Neutralisierung hat nun wieder die Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts zu entscheiden.

Rechtsgebiete

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