EU-ZahlungsdiensteRL-PSD II – Gutscheine

Am 8. Oktober 2015 wurde die neue EU-ZahlungsdiensteRL-PSD II vom Europäischen Parlament angenommen, die beträchtliche Änderungen mit sich bringt.

Vor allem für Emittenten von Zahlungsmitteln, die nur innerhalb eines begrenzten Netzes einsetzbar sind (beispielsweise Gutscheinkarten, Tankkarten, Mitgliedskarten etc.), bringt die Neue EU-ZahlungsdiensteRL-PSD II nicht unerhebliche Neuerungen. So ist künftig die Aufnahme von Tätigkeiten, die in den Ausnahmebereich von begrenzten Netzen fallen, sofern der Gesamtwert der Zahlungsvorgänge der vorangegangenen 12 Monate den Betrag von EUR 1 Mio. überschreitet, bei der zuständigen nationalen Behörde anzuzeigen, die dann darüber zu entscheiden hat, ob  die Tätigkeit als begrenztes Netz anerkannt wird.

Darüber hinaus bringen die Vorschriften unter anderem die folgenden Änderungen:

  • es werden strenge Sicherheitsanforderungen für die Auslösung und Verarbeitung elektronischer Zahlungen und den Schutz der Finanzdaten der Verbraucher eingeführt;
  • der EU-Zahlungsverkehrsmarkt wird für so genannte „Zahlungsauslösedienstleister“ und „Kontoinformationsdienstleister“ geöffnet; das sind Dienstleister, die Zahlungsdienste für Verbraucher oder Unternehmen auf der Grundlage des Zugangs zu Informationen über das Zahlungskonto erbringen;
  • die Berechnung von Aufschlägen (zusätzliche Kosten für das Recht, z. B. mit einer Karte zu bezahlen) wird untersagt, und zwar unabhängig davon, ob das jeweilige Zahlungsinstrument in einem Geschäft oder online genutzt wird.

Demnächst wird dann noch die förmliche Verabschiedung der Richtlinie durch den Ministerrat der EU erfolgen, bevor sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird. In der Folge haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um erforderliche Anpassungen ihrer nationalen Rechtsvorschriften zur Anwendung der neuen Regeln vorzunehmen.

Set your categories menu in Header builder -> Mobile -> Mobile menu element -> Show/Hide -> Choose menu