Constantin Kletzer hielt einen Vortrag zur Haftung von Vermittlern im Internet beim ECTA Jahresmeeting in Athen,

Constantin ist Mitglied des Internet Komitees der ECTA, der Markenvereinigung der Europäischen Gemeinschaft. In dieser Eigenschaft war er Teil eines ausgewählten Podiums zum Thema “Hot Topics in Anti-Counterfeiting, Goods in Transit and Contributory Infringement” bem ECTA Jahresmeeting in Athen vom 13. bis 15. Juni 2018. Die Diskussion wurde von Olivier Vrins, Altius, Belgien geleitet. . Luigi Sansone, Salomone Sansone, Malta, einer der Co-Redner, sprach über “Goods in Transit in EU”. Gie van den Broek, LXA, Niederlande, gab eine interessante Präsentation über die Beitragstäterschaft und beleuchtete dort einige wirtschaftliche und politische Gesichtspunkte im Zusammenhang mit dem Import von gefälschten Waren in die EU.

Constantin fokusierte seine Rede auf die elektronische Welt: Organisationen, wie Google, Youtube, Facebook, Ebay, Amazon, Paypal, die Transaktionen im weiten Sinne zwischen Personen im Internet ermöglichen oder erleichtern, unterliegen einer bestimmten Haftung für Marken- oder Urheberrechtsverletzungen, die in ihrer Sphäre passieren. Der Europäische Gerichtshof hat dazu eine komplizierte und kasuistische Rechtsprechung entwickelt. In vielen Fällen sind derartige Vermittler die einzige Möglichkeit eines Rechtsinhabers Genugtuung zu bekommen, weil die aktuellen Rechtsverletzer im Internet nicht ausgeforscht werden können, sich im Ausland aufhalten, wo die Rechtsdurchsetzung schwierig ist, oder schlicht nicht über die Mittel verfügen, die Rechtsverletzung wiedergut zu machen.

Constantin präsentiere zwei Flow-Charts, die helfen sollen die Haftung solcher Vermittler einfacher zu prüfen. Ein wesentliches Ergebnis ist, dass vor allem Zahlungsdienstleister mehr in Verantwortung gezogen werden müssen, denn diese haben regelmäßig Daten über die Identität der Rechtsverletzer, die sie unter bestimmten Umständen offenlegen müssen.

 

Foto (c) Marius Schneider