Verstärkter Senat des OGH zum Zeitpunkt der laesio enormis beim Optionsvertrag

Der OGH entscheidet nicht oft durch einen verstärkten Senat. Die Frage, ob die laesio enormis (die Verkürzung über die Hälfte) bei einem Optionsvertrag für den Zeitpunkt der Einräumung der Option oder für den Zeitpunkt der Ausübung der Option zu prüfen ist, wurde nun von elf Hofräten beantwortet (OGH 28.3.2023, 4Ob217/21x):

Für die Prüfung des Wertverhältnisses des im Optionsvertrag in Aussicht gestellten Hauptvertrags im Sinne des § 934 ABGB ist auf den Zeitpunkt der Einräumung des Optionsrechts abzustellen.“

 

Rechtsgebiete

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