Die Lokalkammer Düsseldorf des Einheitspatentgerichts hat die Mitarbeiteranzahl, den Jahresumsatz und die Jahresbilanzsumme einer beklagten österreichischen GmbH aufgrund eines Antrages derselben als geheimhaltungsbedürftig beurteilt (Verfahrensanordnung vom 23. 4. 2025, UPC_CFI_519/2024, UPC_CFI_47/2025, UPC_CFI_52/2025)