Schließt eine Verschlechterung eine äquivalente Patentverletzung aus?

In der jüngsten Entscheidung 4Ob76/21m vom 22. 6. 2021 hat der OGH erneut ausgesprochen, dass eine sogenannte „verschlechterte Ausführungsform“ nicht als Verletzung zu werten ist, wenn der erfindungswesentliche Effekt nicht erreicht wird.

Im Anlassfall war Aufgabe des Streitpatents, den Verschließ einer Eisenbahnweiche zu verringern und die Bruchfestigkeit der Zungenschiene zu erhöhen. Die Zungenschiene ist jener Schienteil, der bei einer Eisenbahnweiche hin und her bewegt wird, um den Zug in die eine oder andere Richtung zu lenken. Das Streitpatent löst diese Aufgabe durch ein bestimmte Verstärkung der Zungenschiene.

Die Gerichte kamen zu dem Schluss, dass bei den angegriffenen Weichen die Verstärkung so gering ausfiel, dass sie diese patentgemäße Aufgabe nicht lösten.