Heute hat das Europäische Gericht 1,. Instanz (EuG) entschieden, dass die Marke, die aus der Form des berühmten Rubik’s Cube besteht, nicht als Marke eingetragen hätte werden dürfen.
Was steckt dahinter?: Im Jahr 1999 wurde nachfolgende 3-D-Marke eingetragen:
Ein Konkurrent, Simba Toys aus Deutschland, hat dagegen Antrag auf Nichtigerklärung gestellt und zwar mit der Begründung, dass diese Marke lediglich die technische Lösung des dreidimensionalen Puzzle-Spiels enthielte und dies nicht durch eine Marke (sondern nur durch ein Patent) geschützt werden könne.
Das Verfahren ging nun bis zum EuG. Dieser hat heute entschieden, dass die Abbildung der 3-D-Marke lediglich die wesentlichen (technischen) Merkmale des Zauberwürfels beschreiben, nämlich dass sich die Reihen kleiner Würfel horizontal und vertikal drehen lassen. Eine nur aus den wesentlichen Merkmalen einer Ware bestehende 3-D-Marke ist aber nicht eingragungsfähig.
Was konnen Anmelder/Inhaber von 3-D-Marken nun tun?: Einerseits sollte geprüft werden, ob das als 3-D-Marke angemeldete Produkt als Patent, Gebrauchsmuster oder Geschmacksmuster (Design) zu schützen wäre. Andererseits sind Anmelder gut beraten, bei der Beschreibung des Produkts, das durch die 3-D-Marke dargestellt wird, vorsichtig zu sein. Hätte der Anmelder des Rubik’s Cube die 3-D-Marke etwa bloß als „Würfel“ beschrieben, wäre die Marke wohl eingetragen geblieben