Richter-Gehälter für das Einheitliche Patentgericht festgelegt

12.03.2016

EUR 11.000,– brutto pro Monat sollen die Richter der ersten Instanz des Einheitlichen Patentgerichts (Unified Patent Court, UPC) verdienen, EUR 12.000,– jene der zweiten Instanz, so eine Mitteilung des UK Patent Office. Aufwandsentschädigungen und Pensionsregelungen stehen noch nicht fest.

Das Gehalt soll erfahrene Richter aus allen teilnehmenden Mitgliedsstaaten ansprechen.

Für die Gerichtsgebühren am UPC gibt es ebenfalls bereits einen Vorschlag vom Preparatory Commitee. EUR 11.000,– soll die Basisgebühr für Patentverletzungsverfahren betragen. Ab Streitwerten von über EUR 500.000,– soll  noch eine Wertgebühr hinzukommen, die von EUR 2.500,– bis EUR 325.000,– gestaffelt sein soll.

Rechtsgebiete

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