Öffentliche Verhandlung des VfGH zum Monitoring der Lagerbestände von Medikamenten

In einem Verfahren zum Bundesgesetz über Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit von Arzneimitteln (MSVAG) führt der VfGH am 3. Dezember eine öffentliche Verhandlung durch.

Ein ab Anfang 2026 geplantes Monitoringsystem sieht vor, dass Arzneimittel-Vollgroßhändler u.a. dem Gesundheitsministerium und dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen täglich über eine elektronische Schnittstelle Daten zu den gelagerten Arzneispezialitäten und Wirkstoffen melden müssen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung ist mit einer Geldstrafe bis zu 50.000 Euro bedroht.

Fünf Arzneimittel-Vollgroßhändler beantragen die Aufhebung dieses Monitoringsystems. Die entsprechenden Bestimmungen im Bundesgesetz über Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit von Arzneimitteln (MSVAG) seien verfassungswidrig, weil sie – so die Antragsteller – gegen die Erwerbsfreiheit und das Grundrecht auf Datenschutz verstoßen.

 

Rechtsgebiete

Set your categories menu in Header builder -> Mobile -> Mobile menu element -> Show/Hide -> Choose menu