NEWSFLASH: Das deutsche BVerfG hat das Gesetz über das Einheitliche Patentgericht für nichtig erklärt.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Verfassungsbeschwerde gegen das „Gesetz zu dem Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ-ZustG)“ zu zulässig und das Gesetz für nichtig erklärt. Gleichzeitig ist mit der Entscheidung aber auch ein Ausweg angedeutet. Denn das Gericht entschied, dass das Gesetz vom Bundestag nicht mit der hierfür erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen worden ist, die notwendig gewesen wäre, da es der Sache nach eine materielle Verfassungsänderung darstelle.

In aller Kürze: Das Gericht bemängelt einen formellen Fehler; das Gesetz ist nicht mit der erforderlichen Mehrheit im Bundestag beschlossen worden.

Jetzt könnte man annehmen, dass diese Formalie leicht und rasch bereinigt werden könnte, aber in Zeiten von COVID-19 ist es fraglich, ob der Bundestag für einen derartigen Mehrheitsbeschluss überhaupt zusammen kommen kann und nicht andere – wichtigere –  Agenden anstehen. Es wird wohl eine Verzögerung geben. So lange das Gesetz nicht beschlossen ist, wird Deutschland auch das Abkommen zum Einheitlichen Patentgericht nicht ratifizieren.

Das Einheitliche Patentgericht ist ein wichtiger Schritt zur Harmonisierung des Patentrechts in der EU. Derzeit müssen Patentinhaber national vorgehen und könne nur im eingeschränkten Umfang grenzüberschreitende Urteile oder Verfügungen erwirken.

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Bleiben Sie gesund!

Text der Entscheidung: 2 BvR 739/17