Gerichtsstreit um ELBA-Onlinebanking: GEISTWERT setzt Patent an TAN-SMS-Verfahren gegen Raiffeisen durch

22.01.2019

Im gesamt 16 Jahre dauernden Patentstreit rund um das beim Onlinebanking verwendete Verfahren hat sich das Softwareunternehmen TeleTan vor dem Handelsgericht Wien nun gegen die Raiffeisenlandesbank Öberösterreich stellvertretend für den Raiffeisen-Verband durchgesetzt; vertreten wurde TeleTan dabei von Constantin Kletzer, Partner bei der IP/IT-Kanzlei GEISTWERT, sowie Patentanwalt Andreas Gehring von Puchberger & Partner.

Wien-Linz. Tausende Geldbeträge werden in Österreich täglich von ELBA-Kunden per TAN-SMS-Verfahren zur Überweisung freigegeben; ob dabei ein Patent der Softwareschmiede TeleTan verletzt wurde, war über viele Jahre strittig.„Es geht um ein zwei-Wege-Autorisierungsverfahren samt Code und Zusatzcode beim„Unterschreiben“ von Online-Transaktionen – dabei wird der Tan mit einemweiteren Code kombiniert, und der Server überprüft die SMS-Tan und denZusatzcode auf Echtheit. Online-Überweisungen sind dadurch sicherer geworden“, so TeleTan-Geschäftsführer Bruno Steiner. Um die zum Jahrtausendwechsel vom Europäischen Patentamt zugelassene Erfindung entwickelte sich ein über ein Jahrzehnt dauernder Streit zwischen dem Softwareunternehmen sowie österreichischenund deutschen Banken, da von Bankseite keine Lizenzgebühr für die Verwendungentrichtet wurde. „Das Verfahren vor dem Handelsgericht Wien war sehr ufwendig, weil der Sachverhalt im Detail komplex war. Das Gericht hat mehrere Sachverständigengutachten eingeholt, und es lag dann an den beteiligten Anwälten, die jeweils für die Parteien günstigen Feststellungen zu identifizieren und dem Gerichtssenat dazulegen. Letztlich hat der Senataufgrund eigener Sachkenntnis und Expertise für unsere Mandantin entschieden. Das ist ein schönes Beispiel für das gut funktionierende Gerichtssystem in Österreich in Patentverletzungsverfahren: Dem Gerichtssenat gehört auch ein technischer Fachmann an, in der Regel ein Patentanwalt, der neben denBerufsrichtern die oft schwierige Materie der Patentverletzung genau erfassen und beurteilen kann“, so Constantin Kletzer, Partner bei GEISTWERT.

Das Verfahren gegen die RLB OÖ als letzte österreichische Bank lief dabei seit 2014 – und fand im September vor dem Handelsgericht Wien sein Ende. Das Gericht hat der RLB OÖ aufgetragen, die Verwendung des ELBA-Online-Bankings in der derzeitigen Form zuunterlassen. Damit die Hunderttausenden Kunden der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich das Verfahren trotzdem weiterverwenden können, einigten sich die beiden Parteien: Über die Höhe der erzielten Einigung wurde dabei Stillschweigen vereinbart. Die parallel zur Auseinandersetzung in Österreich bestehenden Verfahren in Deutschland gehen allerdings weiter – vor dem Gericht in Düsseldorf und dem Bundesgerichtshof geht es gegen die Sparda-Bank West.

Der Fall hat einiges an Medieninteresse bewirkt:

https://www.juve-patent.com/news-and-stories/cases/all-eyes-on-germany-in-tele-tan-online-banking-dispute/

https://derstandard.at/2000079274557/Kampf-um-Patent-bei-TAN-Verfahren-im-Online-Banking

http://www.fondsprofessionell.at/drucken/news/unternehmen/headline/davids-16-jahre-gegen-goliath-tan-pionier-siegt-erneut-gegen-bank-149244/

Rechtsgebiete

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