EuGH: Ausländischen Apotheken darf Internetwerbung für Arzneimittel nicht verboten werden

Der EuGH hat mit Urteil vom 1.10.2020, C-649/18 entschieden, dass ausländischen Apotheken darf Internet Werbung durch kostenpflichtige Links in Suchmaschinen und Preisvergleichsportalen im Inland nicht verboten werden darf. Ein solches Verbot im Inland ist nicht durch den Schutz der öffentlichen Gesundheit erforderlich.

Rabatt-Aktionen für Arzneimittel könnten dagegen geeignet sein, zu einem Fehl- oder Mehrgebrauch von Arzneimitteln zu verleiten und können deshalb zum Schutz der öffentlichen Gesundheit verboten sein. Das rechtfertigt aber keine generelles Verbot derartiger Werbemaßnahmen durch Apotheken, weil diese auch andere Waren als Arzneimittel verkaufen.