Ein Affe macht ein Selfie! Ist er der Urheber?

08.08.2014

„The Telegraph“ berichtet über einen skurrilen Fall: Wikipedia weigert sich der Aufforderung des Naturfotografen David Slater nachzukommen, sein Portrait eines Affen im Dschungel von der Webseite zu entfernen.

Wikipedia´s Begründung: Der Affe hat das Foto gemacht. Tatsächlich sieht man auf dem Foto den Arm des Affen in der typischen Art und Weise, wie man heute Selfies von sich selbst schießt. Der Affe hat das Urheberrecht – so Wikipedia.

Auch im Netz wird seit geraumer Zeit heftig diskutiert: Wenn der Affe der Urheber ist, wie kommt der Fotograf zu den Rechten, das Bild an die Cater News Agency zu lizenzieren, die wiederum gegen unlizenzierte Verwendungen vorgeht?

Nun ja, auch das sind die Probleme des modernen Urheberrechts…

Die Lösung für das österreichische Urheberrecht liegt auf der Hand – oder nicht: Nach § 10 (1) Urheberrechtsgesetz ist Urheber eines Werkes , wer es geschaffen hat. Aber wer ist „wer“? Die Entscheidungen des OGH sagen, dass Urheber immer nur eine „physische Person“ sein kann. Ein Tier, ein Affe, ist das nicht. Der Affe kann nicht Urheber sein.

Aber ist dann automatisch David Slater der Urheber des Bildes? Nicht unbedingt, sondern nur dann, wenn das Bild eine eigentümliche geistige Schöpfung darstellt. Wenn Slater also etwa den Blickwinken, den Bildausschnitt, die Belichtungseinstellungen, Brennweite, usw eingestellt hat und den Affen nur hat „abdrücken lassen“, dann ist er der Urheber.

Wenn das Bild nur zufällig entstanden ist, dann ist Slater zwar nicht der Urheber weil kein Werk im Sinne des Urheberrechtes entstanden ist, sondern ein einfaches Lichtbild. Auch daran hat er Rechte, und könnte Dritten die Benutzung untersagen.

Wenn der Affe sich aber einfach die Kamera geschnappt und das Bild von sich gemacht hat, dann hat er am Foto tatsächlich keine Rechte.

Genauer: Keine Rechte nach dem Urheberrechtsgesetz. Das Filmmaterial oder das Speichermedium gehört wahrscheinlich ihm – daran hat er Eigentumsrechte, in die niemand eingreifen kann. Bringt ihm aber nichts, denn das Bild kann er dann nicht publizieren ohne Gefahr zu laufen, dass es sich im Netz verbreitet.

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