Deutschland hat das Übereinkommen über das Einheitliche Patentgericht (UPC) ratifiziert
Am 17. Februar hat Deutschland das Übereinkommen über das Einheitliche Patentgericht ratifiziert. Das bedeutet, dass das Einheitspatentgericht seine Arbeit wie (zuletzt) geplant am 1. 6. 2023 aufnehmen wird.